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Die Universitätsstadt Gießen stellt ein:

Mitarbeiter*in für die Straßenverkehrsbehörde


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Ordnungsamt

Icon 31.12.2026
Icon Teilzeit
Icon Entgeltgruppe 9a TVöD
Icon 27.07.2025

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 50 % einer Vollzeitkraft, dies entspricht zurzeit 19,5 Stunden. Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund, befristet bis zum 31.12.2026, zu besetzen.

Aufgrund der Befristung ohne Sachgrund ist es zwingend erforderlich, dass Bewerber*innen noch nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Universitätsstadt Gießen standen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Bearbeitung von Anträgen nach § 29 Abs. 3 StVO (Großraum- und Schwertransporte), § 45 StVO (Anordnung von Verkehrsbeschränkungen oder Umleitungen) inkl. Erstellung von Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen sowie nach § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse) sowie deren Überwachung,
  • Erlass/Bearbeitung von Bescheiden im Bereich der Straßenverkehrsbehörde,
  • Erteilung von allgemeinen Auskünften und Beratung von Antragsteller*innen und Bürger*innen.

Persönliches und fachliches Anforderungsprofil:

  • Vorranging abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten, zur*zum Kauffrau*mann für Büromanagement oder alternativ in einem vergleichbaren Bürofachberuf,
  • Bildschirmtauglichkeit und gute Kenntnisse im Bereich der MS-Office-Standardsoftware,
  • hohes Maß an Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft,
  • selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise,
  • freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit Bürger*innen,
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit,
  • Fahrerlaubnis Klasse B,
  • interkulturelle Kompetenz ist wünschenswert.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team,
  • attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote,
  • ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet,
  • flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. auch die Möglichkeit von Home-Office und mobilem Arbeiten,
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
  • einen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und ortsnaher Natur,
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • Sonderzahlungen nach dem TVöD für Beschäftigte,
  • ein Jobticket zur Nutzung im gesamten RMV-Gebiet,
  • Dienstrad-Leasing.
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