Die Universitätsstadt Gießen stellt ein:
Mitarbeiter*in für die Straßenverkehrsbehörde
Ordnungsamt
31.12.2026
Teilzeit
Entgeltgruppe 9a TVöD
27.07.2025
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 50 % einer Vollzeitkraft, dies entspricht zurzeit 19,5 Stunden. Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund, befristet bis zum 31.12.2026, zu besetzen.
Aufgrund der Befristung ohne Sachgrund ist es zwingend erforderlich, dass Bewerber*innen noch nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Universitätsstadt Gießen standen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Bearbeitung von Anträgen nach § 29 Abs. 3 StVO (Großraum- und Schwertransporte), § 45 StVO (Anordnung von Verkehrsbeschränkungen oder Umleitungen) inkl. Erstellung von Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen sowie nach § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse) sowie deren Überwachung,
- Erlass/Bearbeitung von Bescheiden im Bereich der Straßenverkehrsbehörde,
- Erteilung von allgemeinen Auskünften und Beratung von Antragsteller*innen und Bürger*innen.
Persönliches und fachliches Anforderungsprofil:
- Vorranging abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten, zur*zum Kauffrau*mann für Büromanagement oder alternativ in einem vergleichbaren Bürofachberuf,
- Bildschirmtauglichkeit und gute Kenntnisse im Bereich der MS-Office-Standardsoftware,
- hohes Maß an Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft,
- selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise,
- freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit Bürger*innen,
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit,
- Fahrerlaubnis Klasse B,
- interkulturelle Kompetenz ist wünschenswert.
Wir bieten Ihnen:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team,
- attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote,
- ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet,
- flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. auch die Möglichkeit von Home-Office und mobilem Arbeiten,
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
- einen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und ortsnaher Natur,
- betriebliche Altersvorsorge,
- Sonderzahlungen nach dem TVöD für Beschäftigte,
- ein Jobticket zur Nutzung im gesamten RMV-Gebiet,
- Dienstrad-Leasing.