Bist du bereit für eine spannende und abwechslungsreiche Ausbildung? Unsere moderne und bürgerorientierte Stadtverwaltung sucht ab dem 01. August 2025 Auszubildende als
Du liebst Bücher und neue Medien? Du arbeitest gerne mit Menschen, bist organisiert und hast einen guten Blick für Ordnung? Dann haben wir den perfekten Ausbildungsplatz für Dich!
In der Ausbildung als Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste in unserer Stadtbibliothek wirst Du zu einem echten Allround-Talent im Bibliothekswesen:
Die theoretische Ausbildung findet an der Stauffenbergschule und dem Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes - jeweils in Frankfurt am Main - statt.
Dann bewirb Dich jetzt und werde Teil unseres Teams! Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen.
Das solltest Du mitbringen:
Erhalte weitere Details und Eindrücke zum Ausbildungsberuf: https://www.giessen.de/Rathaus/Karriere/Ausbildung
Ausbildungsbeginn: 01. August 2025
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Schulabschluss: mindestens Realschulabschluss
Informationen zu unserer Stadtbibliothek findest Du hier https://www.giessen.de/stadtbibliothek
und viel mehr findest Du unter hier Ausbildung bei der Stadt Gießen / Stadt Gießen (giessen.de)
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht.
Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Du ehrenamtlich tätig bist, bitten wir Dich, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.“
Gemäß § 7 a BBiG kann die Ausbildung in Teilzeit absolviert werden.